Rückerstattung

Da ich als Wahlphysiotherapeutin arbeite, ist der Gesamtbetrag für die Therapieeinheiten direkt an mich zu entrichten.

Nach Ende der verordneten Therapieserie erhalten sie meine Honorarnote, die Sie, nach Bezahlung bzw. Überweisung, bei Ihrer Sozialversicherung mit der Bitte um Kostenrückerstattung einreichen können.

(Auf Wunsch erhalten Sie von mir ein vorausgefülltes Formular zur Einreichung)

Die Rückerstattungen gestalten sich sehr variabel, abhängig von der Krankenkasse, bei der sie versichert sind.

Eine detaillierte Aufstellung finden Sie im Anschluss (Angaben ohne Gewähr).

  • Überweisung des Arztes (falls nötig mit chefärztlicher Bewilligung)
  • Honorarnote im Original (falls möglich behalten Sie eine Kopie)
  • Einzahlungsbestätigung der Honorarnote

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